AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Tätigkeit des Einzelunternehmens DRP - Doreen Remke Personal ist auf die Vermittlung von Arbeitsuchenden in allen Berufsgruppen gerichte

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der DRP - Doreen Remke Personal.

1.3. Von Seiten der DRP - Doreen Remke Personal wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis bzw. die Vermittlung von geeigneten Bewerbern erfüllt. DRP - Doreen Remke Personal übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen einer Vereinbarung. DRP - Doreen Remke Personal übernimmt auch keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für Arbeitsuchenden als auch für Arbeitgeber.

1.4. DRP - Doreen Remke Personal übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

1.5. Bei Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.

1.6. Eine Prüfung der von den Arbeitssuchenden übermittelten Angaben zur Person bzw. jener, welche für das angestrebte Beschäftigungsverhältnis relevant sind, obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitssuchenden sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der DRP - Doreen Remke Personal schließen jede Haftung der DRP - Doreen Remke Personal aus.

1.7. Alle Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

1.8. Reisekosten werden von DRP - Doreen Remke Personal in der Regel nicht übernommen und erstattet.

1.9. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung anzuwenden.


2. Gesonderte Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit

2.1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle für den Vertrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der DRP - Doreen Remke Personal zur Verfügung zu stellen.

2.2. Alle Bewerbungsunterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und sind bei einem nicht zustande gekommenen Beschäftigungsverhältnis unverzüglich zurückgegeben bzw. zu löschen. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.

2.3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einem Arbeitssuchenden, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss und die Dauer der Beschäftigung nach 6 Wochen/sechs Monaten zu bestätigen.

2.4. DRP - Doreen Remke Personal wird die erforderlichen Kenntnisse des Arbeitsuchenden feststellen und die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.


3. Vereinbarungen zum Datenschutz

3.1. Unterzeichnende dieses Schriftstückes erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der durch die von DRP - Doreen Remke Personal zur Verfügung gestellten Angaben einverstanden.

3.2. Alle der von DRP - Doreen Remke Personal zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag, nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit bzw. entsprechend der gesetzlichen Regelungen (z.B. AO, HGB u.a.) wieder vollständig gelöscht.


4. Preise und Leistungen

4.1. Die Aufnahme, Speicherung und Weiterleitung der Daten sind für alle Bewerber kostenfrei.

4.2. Für alle Auftraggeber (Bewerber/Bewerberinnen) sind die Leistungen für die Vermittlung bei Vorlage einer aktuellen Information zum Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kostenfrei.

4.3. Soweit je für eine Vermittlungstätigkeit Kosten anfallen, werden diese vor Aufnahme der Vermittlungstätigkeit mit dem Bewerber/dem Unternehmen in schriftlicher Form vereinbart.

4.4. Erfüllungsort ist Hamburg.

4.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

4.6. Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Stand 01.04.2024
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